Welche Umbauten müssen eingetragen werden?
Nicht jeder Fahrzeugumbau ist ohne weiteres erlaubt – einige Änderungen müssen offiziell abgenommen und eingetragen werden. Besonders sicherheitsrelevante oder leistungssteigernde Modifikationen benötigen eine Prüfung durch GTÜ, TÜV oder DEKRA. Dazu gehören unter anderem Fahrwerksveränderungen wie Tieferlegungen, der Einbau größerer Felgen oder abweichender Reifengrößen, Sportauspuffanlagen sowie Leistungssteigerungen durch geänderte Motorsteuerung oder Turbolader. Auch optische Veränderungen wie Spoiler, Bodykits oder Kotflügelverbreiterungen müssen geprüft werden, wenn sie die Fahrzeugmaße oder Aerodynamik beeinflussen. Ebenso sind Veränderungen an der Beleuchtung, wie LED- oder Xenon-Scheinwerfer, nur mit entsprechender Zulassung erlaubt. Selbst Änderungen im Innenraum, etwa durch Schalensitze oder Sportlenkräder, können eine Eintragung erfordern. Wer ohne vorherige Prüfung Umbauten vornimmt, riskiert nicht nur Ärger mit Behörden, sondern gefährdet auch die eigene Sicherheit. Zudem kann ein nicht eingetragener Umbau dazu führen, dass das Fahrzeug bei einer Verkehrskontrolle stillgelegt wird. Besonders bei Fahrzeugen mit umfassenden Modifikationen ist es ratsam, sich bereits vor der Umrüstung über die geltenden Vorschriften zu informieren. So lassen sich unnötige Kosten für nachträgliche Prüfungen oder sogar Rückbauten vermeiden.
Warum ist eine Eintragung wichtig?
Die Eintragung von Umbauten dient vor allem der Verkehrssicherheit. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Änderungen keine Gefahr für den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Wer einen nicht eingetragenen Umbau fährt, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und Probleme bei der Hauptuntersuchung. Zudem kann es bei einem Unfall dazu führen, dass die Versicherung die Schadensregulierung verweigert. Gerade bei schwerwiegenden Schäden kann das finanzielle Folgen in fünf- oder sechsstelliger Höhe haben. Auch ein Weiterverkauf des Fahrzeugs kann sich erschweren, wenn nachträgliche Eintragungen fehlen oder der neue Besitzer Probleme bei der Zulassung bekommt. Wer auf der sicheren Seite bleiben will, sollte sich daher immer vor einer Modifikation genau informieren, ob eine Abnahme erforderlich ist.
Wie läuft die Abnahme ab?
Nach dem Umbau muss das Fahrzeug einer anerkannten Prüfstelle vorgeführt werden. Der Prüfer kontrolliert, ob die Änderungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, und stellt eine Abnahmebescheinigung aus. Diese muss dann bei der Zulassungsstelle eingetragen werden. Manche Bauteile verfügen über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten, was eine erleichterte Anbauabnahme ermöglicht. In solchen Fällen reicht oft eine Bestätigung durch eine Fachwerkstatt, ohne dass eine vollständige Prüfung erforderlich ist. Bei größeren Umbauten, wie einem Motorumbau oder einer umfangreichen Fahrwerksänderung, sind dagegen oft ausführliche Prüfungen inklusive Probefahrten notwendig. Daher empfiehlt es sich, bereits vor der Umrüstung eine Fachwerkstatt oder einen Prüfingenieur zu konsultieren, um spätere Probleme zu vermeiden.