Oldtimer in der Werkstatt

Oldtimerbewertung: Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungswert

Die Bewertung eines Oldtimers ist keine rein technische Betrachtung. Historische Fahrzeuge unterscheiden sich teils erheblich in Zustand, Originalität, Historie und Ausführung. Seriengleichheit existiert oft nur auf dem Papier. Genau deshalb ist eine sachverständige Bewertung erforderlich – als Grundlage für Versicherung, Schadenregulierung, Verkauf, Restaurationsplanung oder Werterhaltung.

In der Oldtimerbewertung wird grundsätzlich zwischen Marktwert, Wiederbeschaffungswert und Wiederherstellungswert unterschieden. Jeder dieser Werte hat eine klar definierte Bedeutung und einen eigenen Anwendungsbereich. Ein fachgerechtes Gutachten stellt diese Werte nachvollziehbar dar und grenzt sie eindeutig voneinander ab.

Marktwert – Wert am Privatmarkt

Der Marktwert beschreibt den Preis, der zum Bewertungsstichtag im Privatverkauf für ein vergleichbares Fahrzeug realistisch erzielbar ist. Grundlage sind tatsächlich beobachtbare Marktbewegungen zwischen privaten Anbietern und Käufern.

Berücksichtigt werden unter anderem:

  • technischer und optischer Zustand
  • Umfang und Qualität früherer Instandsetzungen oder Restaurierungen
  • Originalität und Abweichungen vom Werkszustand
  • Laufleistung, Dokumentation und Historie
  • Vergleichsfahrzeuge und aktuelle Marktentwicklung

Der Marktwert dient vor allem als Orientierung für private Kauf- und Verkaufsentscheidungen.

Wiederbeschaffungswert – Erwerb bei einem seriösen Händler

Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Betrag, der erforderlich ist, um ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Händler zu erwerben. Er liegt regelmäßig über dem Marktwert, da Händlerpreise Gewährleistung, Marge, Aufbereitung und Marktrisiko beinhalten.

Dieser Wert ist insbesondere relevant:

  • für Versicherungen
  • für die Schadenregulierung
  • zur realistischen Absicherung des Fahrzeugs

Der Wiederbeschaffungswert bildet die tatsächlichen Kosten ab, die entstehen, wenn ein Ersatzfahrzeug kurzfristig und marktgerecht beschafft werden muss.

Wiederherstellungswert – maßgeblich bei Exoten und Einzelstücken

Der Wiederherstellungswert beschreibt den Betrag, der erforderlich ist, um ein Fahrzeug nach vollständigem Verlust exakt in den bestehenden Zustand zurückzuversetzen. Er kommt insbesondere bei seltenen Fahrzeugen, Exoten oder Einzelstücken zur Anwendung, die nicht ohne Weiteres wiederbeschafft werden können.

Er berücksichtigt unter anderem:

  • vollständige Material- und Teilekosten
  • Arbeitsaufwand für Karosserie, Technik und Innenraum
  • Spezialleistungen von Fachbetrieben
  • Beschaffungsaufwand für seltene oder nicht mehr verfügbare Komponenten

Der Wiederherstellungswert ist vor allem dann entscheidend, wenn ein Fahrzeug faktisch unersetzbar ist und nur durch einen vollständigen Neuaufbau in identischer Form erhalten werden kann.


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