H-Kennzeichen: Voraussetzungen, Ablauf, Vorteile & steuerliche Aspekte

Das H-Kennzeichen ist für viele Oldtimer-Besitzer weit mehr als ein Nummernschild – es ist ein Gütesiegel. Es steht für Originalität, historischen Wert und den Erhalt automobiler Kultur. Wer ein H-Kennzeichen erhält, besitzt nicht nur ein über 30 Jahre altes Fahrzeug, sondern ein anerkanntes technisches Kulturgut. Die Einstufung ist ein besonderer Moment für jeden Liebhaber klassischer Fahrzeuge und markiert oft den Abschluss eines langen Weges aus Pflege, Erhaltung oder Restaurierung. Gleichzeitig bringt das H-Kennzeichen zahlreiche Vorteile mit sich, darunter klare steuerliche Erleichterungen und mehr Freiheit im Straßenverkehr. Doch bevor ein Fahrzeug diese besondere Anerkennung erhält, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und ein definierter Prüfablauf durchlaufen werden.

Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

Damit ein Fahrzeug das begehrte „H“ tragen darf, muss es nach § 23 StVZO bestimmte Kriterien erfüllen. Das wichtigste Kriterium ist das Alter: Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Datum der Erstzulassung. Doch Alter allein reicht nicht aus. Entscheidend ist der Erhaltungszustand. Das Fahrzeug muss sich in einem guten, gepflegten und weitgehend originalgetreuen Zustand befinden. Kleine Gebrauchsspuren sind erlaubt, denn ein Oldtimer zeigt seine Geschichte – doch größere Schäden, unsachgemäße Reparaturen oder stark abweichende Modifikationen können die Einstufung gefährden.

Besonders wichtig ist die Originalität. Das Fahrzeug sollte weitestgehend dem Zustand entsprechen, in dem es damals ausgeliefert wurde. Nachrüstungen oder Umbauten sind nur zulässig, wenn sie zeitgenössisch sind – das bedeutet: Sie müssen für das Fahrzeug damals bereits verfügbar oder typisch gewesen sein. Auch Lackierung, Innenraumgestaltung und Motor sollten dem ursprünglichen Stil entsprechen. Moderne Tuningmaßnahmen, extreme Fahrwerksumbauten oder nicht authentische Ersatzteile können dazu führen, dass die H-Klassifizierung verwehrt bleibt.

Ablauf der Begutachtung für das H-Kennzeichen

Der Prozess zur Erlangung des H-Kennzeichens beginnt mit der technischen und historischen Prüfung durch einen anerkannten Sachverständigen – wie dem Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Winfried Lütz. Während der Begutachtung wird das Fahrzeug umfassend bewertet: Der Zustand von Karosserie, Rahmen, Achsen, Bremsen und Motor wird ebenso geprüft wie die Authentizität von Ausstattung und Anbauteilen.

Im Rahmen des Gutachtens wird nicht nur der technische Zustand beurteilt, sondern auch die historische Einordnung vorgenommen. Der Sachverständige prüft, ob das Fahrzeug die Anforderungen an ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut erfüllt. Dazu gehört, dass es historisch erhaltenswert ist und ohne gravierende Veränderungen über die Jahrzehnte hinweg bewahrt wurde.

Nach erfolgreicher Begutachtung stellt der Sachverständige ein entsprechendes Gutachten aus, das anschließend bei der Zulassungsstelle eingereicht wird. Erst dann kann das Fahrzeug offiziell mit einem „H“ zugelassen werden. Dieser Schritt ist nicht nur eine Formalität, sondern die Anerkennung eines Stücks Technikgeschichte.

Steuerliche Aspekte des H-Kennzeichens

Die steuerlichen Vorteile sind besonders attraktiv. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen zahlen einen einheitlichen Jahressteuersatz – unabhängig von Motorgröße, Emissionsklasse oder Kraftstoffart. Dies macht den Unterhalt eines Oldtimers auch dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn das Fahrzeug nur gelegentlich genutzt wird.


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